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Anmeldung / goEast Länder

RICHTLINIEN - SPIEL- UND DOKUMENTARFILMWETTBEWERB 

1. goEast – Festival des mittel- und osteuropäischen Films sieht sein Ziel darin, die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit auf Filme aus Mittel- und Osteuropa zu lenken, eine Plattform für internationale Kontakte unter den Filmschaffenden Europas zu bieten und die Verständigung zwischen den Kulturen in Ost- und Westeuropa zu fördern. goEast ist ein Projekt des Deutschen Filminstituts – DIF e.V. (Schaumainkai 41, 60596 Frankfurt).

2. Das 15. goEast Festival findet vom 22.04. bis 28.04.2015 in Wiesbaden statt. Das Festival präsentiert aktuelle Filmproduktionen - Spiel- und Dokumentarfilme - aus den Ländern Mittel- und Osteuropas (* siehe unten) sowie Koproduktionen mit maßgeblicher Beteiligung aus diesen Ländern im Wettbewerb, außer Konkurrenz und in Sonderprogrammen. Zum Dokumentarfilmwettbewerb können auch Produktionen aus Deutschland und Israel eingereicht werden, die aber einen klaren Bezug zu Mittel- und Osteuropa haben müssen.

3. Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen die Filme folgende Kriterien erfüllen:
* Spielfilme: 35mm,DCP,  mind. 80 Min. lang. Ausnahmen sind vom Festival zu genehmigen.
* Dokumentarfilme: 35mm, DCP, Beta SP, DigiBeta, Blu ray, mind. 30 Min. lang.
* Produktionen der Jahre 2013, 2014 und 2015.
* Kein Kinoverleih und keine Fernsehausstrahlung in Deutschland vor Festivalende.

4. Eine Auswahlkommission bestimmt Filme für den Wettbewerb unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es bestehen keine rechtlichen Ansprüche auf die Teilnahme am Wettbewerb.

5. Die Festivalleitung ernennt eine unabhängige internationale Jury. Die Jury entscheidet über die Vergabe der Preise des Festivals. Diese Entscheidung ist endgültig, und die Jury ist nicht verpflichtet, eine Erklärung zur ihrer Entscheidung abzugeben.
Die Preise: Bester Film Preis (10.000 Euro), Preis der Stadt Wiesbaden für die Beste Regie (7.500 Euro), Preis des Auswärtigen Amts "für künstlerische Originalität, die kulturelle Vielfalt schaftt (4.000 Euro).

6. Nachdem die Teilnahme des Films am Festival öffentlich bekannt gegeben ist, kann der Film nicht mehr aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden.

7. Filme werden nur in Originalsprache mit englischen Untertiteln zugelassen. Das Festival behält sich vor, für die Spielfilme des Wettbewerbs deutsche Untertitel zu produzieren.

8. In Übereinstimmung mit den internationalen Richtlinien zeigt das Festival den Film in max. drei Vorführungen.

9. Bis zum 31.12.2014 sind die Spielfilme und Dokumentarfilme für die Auswahlkommission auf DVD zusammen mit vollständig ausgefülltem Anmeldeformular und Anlagen einzureichen.

10. Die zur Auswahlsichtung eingereichten DVDs werden nicht zurückgeschickt.

11. Eine Filmkopie soll erst nach Erhalt der offiziellen Einladung zugeschickt werden. Sie muss mindestens 10 Tage vor dem Beginn des Festivals eintreffen.

12. Sofern nicht anders vereinbart, tragen die Teilnehmer die Kosten für Transport, Versicherung und Verzollung der Filme.

13. Das Festival übernimmt die Kosten für die Versicherung der Filme vor Ort von der Ankunft in Wiesbaden bis zur Rückgabe an das Transportunternehmen in Höhe des Kopienwerts.

14. Nur der Rechteinhaber oder sein Bevollmächtigter kann den Film zur Teilnahme am Festival anmelden. Das Festival bittet darum, eine DVD-Kopie des Films archivieren zu dürfen.

15. Die Anmeldung des Films zum Festival bedeutet die Anerkennung der Festival-Richtlinien.

16. Die Festivalleitung hat das Recht, in bestimmten und begründeten Fällen Sonderregelungen zu treffen und Ausnahmen zuzulassen, jedoch nur in Übereinstimmung mit den internationalen Richtlinien.

17. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

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